Tagespflegepersonen in MV brauchen für Kinder unter 3 Jahren kein Portfolio anfertigen, weil es nach "festgelegten Kriterien nicht fortgeführt werden kann". Schade, dass die Ausbildung und vom Jugendamt organisierte Fortbildungen dementsprechend umsonst waren. Gerade in dieser Zeit ist Beobachtung und Dokumentation wichtig für Kinder und Eltern.
Antrag auf Landesmittel nach KiföG MV, § 18, Abs. 9:
Ablehnung der Landesmittel für Kindertagespflege:
In anderen Bundesländern wird die Portfolio- Arbeit unterstützt, siehe Beispiel. Warum nicht in MV?
Portfolio - Datenschutz in der Kindertagespflege ab 2018
Schreiben vom Datenschutzamt MV
Portfolio = Beobachtung und Dokumentation
!!! DIESEN FLYER BITTE NICHT MEHR NUTZEN !!!
Portfolio incl. Unterschrift der Eltern (KiföG MV, § 1, Abs. 5)
stepfolio - Mehr Zeit für Kinder
Die Portfolioarbeit als Dokumentation von Entwicklungsverläufen bei Kindern genießt einen hohen Stellenwert. Sie ist allerdings in der herkömmlichen
Durchführung sehr zeitaufwändig. Genau hier setzen wir an. Die stepfolio-App nutzt die Kamera und das Mikrofon des Tablet-PC. Pädagogische Arbeit ganz nah am Kind - durch das mobile Gerät können
Sie fotografieren, Audioaufzeichnungen durchführen und Texte erstellen. Das alles geschieht wann und wo sie wollen - egal ob in der Einrichtung oder auf Ausflügen. (Auf Anfrage auch für
Kindertagespflege erhältlich.)
Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung Mecklenburg Vorpommern - BeDoVO M-V (Portfolio)
Für Portfolio gibt es finanzielle Mittel, die kaum eine Tagespflegeperson in MV erhalten hat.
(siehe Anfrage von Jacqueline Bernhardt an den Landtag MV)