Bundes- und Förderprogramme für Tagespflegepersonen


Bundesfamilienministerin Giffey lässt Förderung für Erzieher-Ausbildung auslaufen - 27.01.2020

 Mit vielen Millionen Euro wollte Familienministerin Franziska Giffey den Ländern dabei helfen, mehr Fachkräfte für Kitas zu gewinnen. Doch nun ist das Programm plötzlich geschrumpft.

 

Link (Quelle: www.spiegel.de)


GUT IST K I T A, ... wenn die Kleinsten die größte Rolle spielen.

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 26.04.2019

 

Kann bestellt werden: 

Link (Quelle: www.bmfsfj.de)

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GUT IST K I T A, ... wenn die Kleinsten
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Bundesprogramm "ProKindertagespflege" gestartet

Rund 167.500 Kinder werden deutschlandweit von Kindertagespflegepersonen betreut. Mit dem Bundesprogramm "ProKindertagespflege" wird diese wichtige Säule der Kinderbetreuung gestärkt. In Berlin stellte Dr. Franziska Giffey das Programm vor.

 

Link (Quelle: www.bmfsfj.de)


Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordert mehr Engagement des Bundes in der Kindertagesbetreuung - 27.07.2017

Pressemitteilung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Link (Quelle: www.bmfsfj.de)


Viertes Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"

2017 - 2020

= "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung"              Auch für Kindertagespflege (§ 19, Abs. 1)

 

Link (Quelle: https://www.bgbl.de)

 

Investitionsmittel für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Ausbau der Kindertagesbetreuung
Am 14. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen.
(Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt.)

 

Bedarf bei Kindertagesbetreuung weiter gestiegen - BMFSFJ veröffentlicht erstmals Daten zu Betreuungsbedarfen von Kindern von 3 – 11 Jahren - 03.02.2017

 Link (Quelle: www.bmfsfj.de)

 

Viertes Investitionsprogramm Kita-Ausbau

100.000 zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung - 27.04.2017

 Link (Quelle: www.bmfsfj.de)

 

Bundesrat stimmt zu - Mehr Geld für Kitas - 2. Juni 2017

Link (Quelle: www.bundesregierung.de)

 

100.000 neue Betreuungsplätze - 29.06.2017 PM vom BMFSFJ

Link (Quelle: www.bmfsfj.de)


Antrag stellen:

Das Land gewährt auf der Grundlage von Kapitel 4 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ für die Jahre 2017 bis 2020 Zuwendungen für Investitionen, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.

 

Ansprechpartner für die Antragstellung der Letztempfänger (Träger der Kindertageseinrichtung sowie öffentlich geförderte Tagespflegepersonen) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

(Runterscrollen auf: "Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung".)


Link (Quelle: www.lagus.mv-regierung.de)


Schwerin nutzt Fördermittel : Ohne Fördermittel geht fast nichts

9. Oktober 2017

 

Link (Quelle: www.svz.de)


Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
(Die Antragstellung erfolgt durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.)

Aktuelles "Bundesprogramm Kindertagespflege"

Januar 2016 - Dezember 2018

vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) gefördert

Link (Quelle: bvktp.de)

Link (Quelle: www.handbuch-kindertagespflege.de)

Link (Quelle: www.fruehe-chancen.de)

  • inkl. Festanstellungsmodelle in der Kindertagespflege
  • inkl. Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Inklusion in der Kindertagespflege inkl. spezifischer Qualifizierung sowie adäquater Vergütung und beratender Begleitung
  • inkl. Aufstiegsqualifizierung bzw. Anerkennungsverfahren als pädagogische Fachkraft
  • inkl. Fachspezifische Qualifizierung für Fachberater/-innen als Fort- bzw. Weiterbildung
  • inkl. Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für die Fachberatung

"Kita Plus"

vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) gefördert

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=219104.html

  • Kinderbetreuung Früh, Spät, Nacht, Feiertag, Wochenende

Demografiepolitik - Zum Schlafen in die Kita - 28. Februar 2017

Link (Quelle: www.bundesregierung.de)

 

Bundesprogramm "KitaPlus" Standortkarte 2017

Link (Quelle: kitaplus.fruehe-chancen.de)


"Investitionsmittel für Kitas und Tagespflege" 2008 - 2018

Link (Quelle: www.bmfsfj.de)

Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz 2016 - 2018

Link (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)

 

Ein Beispiel, wie es gehen kann - 05.08.2016

Link (Quelle: www.oberhessische-zeitung.de)

 

„Kapitel 3 Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015–2018

Laut § 12, Abs. 1 auch für die Kindertagespflege.


"Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege"

= (QHB) ab 2016 = Neukonzeption der Grundqualifizierung

Link (Quelle: www.dji.de)

 

Nähere Infos unter:

Link (Quelle: www.hktb.de)

Link (Quelle: www.bvktp.de)

Link (Quelle: /kindertagespflege.fruehe-chancen.de)


Investitionshilfen des Bundes für Kindertagespflege

Auszug aus "Handbuch Kindertagespflege" 3.6.2.

Auch Zuschüsse bzw. Zahlungen für Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände aus dem Investitionsprogramm des Bundes sind steuerfrei.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 104b 

(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die

            1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder

            2. zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder

            3. zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums

erforderlich sind. Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.

(2) Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, wird durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, oder auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Die Finanzhilfen sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten.

(3) Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Maßnahmen und die erzielten Verbesserungen zu unterrichten.


Konnexitätsprinzip des Art. 104a GG

(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

(2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.

(3) Bundesgesetze, die Geldleistungen gewähren und von den Ländern ausgeführt werden, können bestimmen, daß die Geldleistungen ganz oder zum Teil vom Bund getragen werden. Bestimmt das Gesetz, daß der Bund die Hälfte der Ausgaben oder mehr trägt, wird es im Auftrage des Bundes durchgeführt.

(4) Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen und von den Ländern als eigene Angelegenheit oder nach Absatz 3 Satz 2 im Auftrag des Bundes ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, wenn daraus entstehende Ausgaben von den Ländern zu tragen sind.

(5) Der Bund und die Länder tragen die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben und haften im Verhältnis zueinander für eine ordnungsmäßige Verwaltung. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

(6) Bund und Länder tragen nach der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung die Lasten einer Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. In Fällen länderübergreifender Finanzkorrekturen der Europäischen Union tragen Bund und Länder diese Lasten im Verhältnis 15 zu 85. Die Ländergesamtheit trägt in diesen Fällen solidarisch 35 vom Hundert der Gesamtlasten entsprechend einem allgemeinen Schlüssel; 50 vom Hundert der Gesamtlasten tragen die Länder, die die Lasten verursacht haben, anteilig entsprechend der Höhe der erhaltenen Mittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.