Rechte der Eltern


Liebe Eltern, auch Sie haben viele Rechte, im Tagespflegebereich mitzubestimmen.


Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was Eltern wissen müssen
12.06.2013 (Immer noch aktuell.)
§ 25 SGB VIII Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
 
Incl.:
- Info Recht: Ein Kita-Platz für jedes Kind!?
- Musterantrag auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege

Bundesweit sind viele Elternbeiträge rechtswidrig kalkuliert - 12.10.2016

Link (Quelle: www.kanzlei-an-der-luehe.de)


Warum so wenige Eltern den Kita-Platz einklagen - 28.07.2017

Link (Quelle: www.welt.de)


  • SGB VIII, § 5 - Wunsch- und Wahlrecht

(Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege)

 

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.

(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.


  • SGB VIII, § 24 - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn ...


Hauptsächlich können Sie die wichtigsten Punkte mit Ihrer Tagespflege-

person im Einzelnen besprechen, da Sie immer den gleichen Ansprech-

partner haben.

 

Zusätzlich haben Sie das Recht, einen Elternrat für Eltern von Tagespflege-

personen zu gründen / beizutreten. Sollte es über Ihre Tagespflegeperson nicht möglich sein, können Sie sich gerne mit uns in Kontakt setzen.


Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr

Informationen zur Kindertagespflege in verschiedenen Sprachen:

englisch, französisch, russisch, tigrinisch, arabisch, farsi, dari, kurdisch

Link (Quelle: www.bvktp.de)



"Die Arbeit der Elternvertreter"

Quelle: "Räuberpost Schwerin" Dezember-Februar 2015/16   Seite 31

www.raeuberpost.de

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  •  SGB VIII, § 25 - Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.


  • KiföG MV, § 8, Abs. 5 - Bildungs- und Erziehungs-partnerschaft

(5) Die Elternräte können auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und auf Landesebene Elternvertretungen bilden. In den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird der Kreis- oder Stadtelternrat durch jeweils ein Mitglied der Elternräte der Kindertageseinrichtungen gebildet. Zu den Beratungen des Kreis- oder Stadtelternrats soll auch eine Vertretungsperson der Personensorgeberechtigten, deren Kinder durch Tagespflegepersonen gefördert werden, hinzugezogen werden. Der Kreis- oder Stadtelternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein vorsitzendes Mitglied und mindestens vier weitere Mitglieder angehören. Die Elternvertretung auf Landesebene (Landeselternrat) wird durch zwei Mitglieder jedes Kreis- oder Stadtelternrats gebildet. Zu den Beratungen des Landeselternrats soll auch eine Vertretungsperson der Personensorgeberechtigten, deren Kinder durch Tagespflegepersonen gefördert werden, hinzugezogen werden. Der Landeselternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein vorsitzendes Mitglied und vier weitere Mitglieder angehören.


  • KiföG MV, § 24, Abs. 5 - Verordnungsermächtigungen

(5) Das fachlich zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung das Nähere zum Verfahren und zur Finanzierung eines Landeselternrats nach § 8 Absatz 5 zu regeln.