Durch die unterschiedlichen Entwicklungen deutschlandweit gibt es verschiedene Namen. Die Bedeutung ist gleich.
Unter "Großtagespflege" oder "Kindertagespflege im Verbund" wird die Zusammenarbeit von 2 oder mehr Kindertagespflegepersonen verstanden, die gemeinsam zumeist in extra angemieteten Räumen jeweils max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen.
Broschüre „Kindertagespflege im Verbund
(Großtagespflege) - Eine Form der Kindertagespflege“
vom Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
gefördert vom BMFSFJ
Stand März 2020
Schlaglicht vom "Bundesverband für Kindertagespflege e. V."
Kindertagespflege im Verbund - Großtagespflege
von September 2011
Qualität in der Großtagespege in NRW - Handlungsempfehlungen
Dokumentation Fachtag 19.02.2019:
Gesetz für betriebliche Großtagespflege:
§ 45 SGB VIII - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung