Groß-, Verbund- oder Doppeltagespflegestellen


Durch die unterschiedlichen Entwicklungen deutschlandweit gibt es verschiedene Namen. Die Bedeutung ist gleich.

 

Unter "Großtagespflege" oder "Kindertagespflege im Verbund" wird die Zusammenarbeit von 2 oder mehr Kindertagespflegepersonen verstanden, die gemeinsam zumeist in extra angemieteten Räumen jeweils max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen.


Broschüre „Kindertagespflege im Verbund

(Großtagespflege) - Eine Form der Kindertagespflege

vom Bundesverband für Kindertagespflege e. V.

gefördert vom BMFSFJ

Stand März 2020

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grosstagespflege bvktp-broschuere 2020.p
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Schlaglicht vom "Bundesverband für Kindertagespflege e. V."

Kindertagespflege im Verbund - Großtagespflege

von September 2011

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Schlaglicht-Kindertagespflege im Verbund
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Großtagespflege

vom Bundesverband für Kindertagespflege e. V.

 

Link (Quelle: www.bvktp.de)


Qualität in der Großtagesp­ege in NRW - Handlungsempfehlungen

Dokumentation Fachtag 19.02.2019:

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Großtagespflege in NRW, Doku.pdf
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Gesetz für betriebliche Großtagespflege:

§ 45 SGB VIII - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

 

Link (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)