Ab 2007 gab es bei den Schweriner Tagespflegepersonen erstmalig 2015 eine kleine, aber viel zu geringe Erhöhung für die "Leistungsgerechte Vergütung". Die Vergütung wird nicht von den Tagespflegepersonen geregelt, sondern von der Schweriner Stadtverwaltung.
(KiföG MV, § 17, Abs. (3) Soweit Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch.)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Tagespflegepersonen um höhere Vergütung kämpfen. Auch bei uns sind die Anforderungen und Ausgaben gestiegen.
Elternentlastung ist im KiföG MV, § 21, Abs. 5a geregelt.
ab 01.08.2017
Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:
157,20 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,90 € täglich
Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:
112,50 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,40 € täglich
Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:
90,15 € monatlich incl. Elternentlastung
keine Verpflegungskosten
Für die Zeit vom 01.07.2017 - 31.12.2017 haben die Schweriner Stadtvertreter beschlossen, die Eltern finanziell zu entlasten
(sind oben eingerechnet)
20,00 € monatlich Ganztag
12,00 € monatlich Teilzeit
8.00 € monatlich Halbtag
Stand August 2017
01.08.2016 - 31.07.2017
Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:
164,25 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,90 € täglich
Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:
115,74 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,40 € täglich
Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:
91,48 € monatlich incl. Elternentlastung
keine Verpflegungskosten
Stand August 2016
01.08.2015 - 31.07.2016
Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:
155,10 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,90 € täglich
Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:
109,15 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,40 € täglich
Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:
86,15 € monatlich incl. Elternentlastung
keine Verpflegungskosten
Stand August 2015
Liebe Eltern!
Ab 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Das heißt, der Elternbeitrag an die
städtischen Kindertageseinrichtungen ändert sich. Die SVZ (Schweriner Volkszeitung) stellte die Entgelte der städtischen Kita gGmbH als PDF zur Verfügung, welche Sie hier lesen können. Bitte
beachten Sie, dass es finanzielle Elternentlastungen vom Land gibt, die nicht in den Tabellen eingerechnet sind. (KiföG MV, § 21, Abs.
5a)
ab 2007 (Verpflegungskosten wurden im Januar 2015 angeglichen)
Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:
140,50 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,90 € täglich
Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:
84,55 € monatlich incl. Elternentlastung
+ Verpflegung 3,40 € täglich
Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:
56,25 € monatlich incl. Elternentlastung
keine Verpflegungskosten
Stand 2007 - Januar 2015