Elternbeitrag in Schwerin


Ab 2007 gab es bei den Schweriner Tagespflegepersonen erstmalig 2015 eine kleine, aber viel zu geringe Erhöhung für die "Leistungsgerechte Vergütung". Die Vergütung wird nicht von den Tagespflegepersonen geregelt, sondern von der Schweriner Stadtverwaltung. 

(KiföG MV, § 17, Abs. (3) Soweit Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch.)

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Tagespflegepersonen um höhere Vergütung kämpfen. Auch bei uns sind die Anforderungen und Ausgaben gestiegen.


Elternentlastung ist im KiföG MV, § 21, Abs. 5a geregelt.


ab 01.08.2017

 

Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:

157,20 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,90 € täglich

 

Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:

112,50 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,40 € täglich

 

Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:

90,15 € monatlich incl. Elternentlastung

keine Verpflegungskosten

 

Für die Zeit vom 01.07.2017 - 31.12.2017 haben die Schweriner Stadtvertreter beschlossen, die Eltern finanziell zu entlasten (sind oben eingerechnet)

 

20,00 € monatlich Ganztag

12,00 € monatlich Teilzeit

  8.00 € monatlich Halbtag

Stand August 2017


01.08.2016 - 31.07.2017

 

Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:

164,25 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,90 € täglich

 

Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:

115,74 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,40 € täglich

 

Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:

91,48 € monatlich incl. Elternentlastung

keine Verpflegungskosten

Stand August 2016


01.08.2015 - 31.07.2016

 

Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:

155,10 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,90 € täglich

 

Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:

109,15 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,40 € täglich

 

Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:

86,15 € monatlich incl. Elternentlastung

keine Verpflegungskosten

 

Stand August 2015


Liebe Eltern!

 

Ab 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Das heißt, der Elternbeitrag an die städtischen Kindertageseinrichtungen ändert sich. Die SVZ (Schweriner Volkszeitung) stellte die Entgelte der städtischen Kita gGmbH als PDF zur Verfügung, welche Sie hier lesen können. Bitte beachten Sie, dass es finanzielle Elternentlastungen vom Land gibt, die nicht in den Tabellen eingerechnet sind. (KiföG MV, § 21, Abs. 5a)

 

Link (Quelle: www.svz.de)


ab 2007 (Verpflegungskosten wurden im Januar 2015 angeglichen)

 

Ganztagsbetreuung bis 10 h täglich:

140,50 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,90 € täglich

 

Teilzeitbetreuung bis 6 h täglich:

84,55 € monatlich incl. Elternentlastung

+ Verpflegung 3,40 € täglich

 

Halbtagsbetreuung bis 4 h täglich:

56,25 € monatlich incl. Elternentlastung

keine Verpflegungskosten

 

Stand 2007 -  Januar 2015